| Semester | Titel der Veranstaltung | SWS | LPO-Schein | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1. Wintersemester | Grundlagen der Informatik | 3 + 2 | ||||
| 1. Wintersemester | Grundlagen der Mathematik 1 | 2 + 1 | ||||
| 1. Wintersemester | Programmieren I | 2 + 2 | ||||
| 2. Sommersemester | Algorithmen und Datenstrukturen | 3 + 2 | ||||
| 2. Sommersemester | Datenmodellierung | 2 + 2 | x Nr. 1 | |||
| 2. Sommersemester | Grundlagen der Mathematik 2 | 2+1 | ||||
| 3. Wintersemester | Programmieren II | 1 + 2 | x Nr. 2 | |||
| 3. Wintersemester | Didaktik der Informatik I | 2 | x Nr. 4 | |||
| 4. Sommersemester | Verteilte Systeme | 2 + 1 | x Nr. 1 | |||
| 4. Sommersemester | Rechnerarchitektur | 2 + 1 | x Nr. 1 | |||
| akademische Zwischenprüfung | ||||||
| 5. Wintersemester | Software Engineering | 2 + 1 | ||||
| 5. Wintersemester | Theoretische Informatik | 4 + 2 | ||||
| 5. Wintersemester | Rechnernetze | 2 + 2 | x Nr. 1 | |||
| 6. Sommersemester | Datenbanken und Informationssysteme | 4 + 2 | x Nr. 1 | |||
| 6. Sommersemester | Didaktik der Informatik II | 2 | x Nr. 4 | |||
| 7. Wintersemester | SEP (Lehramt) | 6 | x Nr. 3 | |||
| 7. Wintersemester | ggf. Staatsexamensarbeit | |||||
| 8. Sommersemester | Praxis der Informatik-Didaktik - PID | 4 | x Nr. 5 | |||
| 8. Sommersemester | Behandlung ausgewählter Themen der Informatik für Lehramt (Vorbereitung auf die erste Staatsprüfung) | 2 | ||||
| 8. Sommersemester | Anwendungsorientiertes Spezialgebiet der Informatik | |||||
| 1. Staatsprüfung (LPO) | ||||||
Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese Prüfung sollte spätestens im Anschluss an die Vorlesungen des vierten Semesters abgelegt werden. Im Falle einer Erweiterung mit Informatik als Drittfach ist keine Zwischenprüfung abzulegen.
Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2005/06 aufgenommen haben, können auf Antrag die Zwischenprüfung nach der neuen Ordnung ablegen. In diesem Fall kann die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Algorithmen und Datenstrukturen" ersetzt werden durch die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Rechensysteme".
Die rechtlich verbindlichen Bestimmungen der Zwischenprüfung sind allein in der Zwischenprüfungsordnung der Universität Passau aufgeführt.
Anträge auf Zulassung zur akademischen Zwischenprüfung sind im zentralen Prüfungssekretariat, Innstr. 41, Zimmer 12a erhältlich. Anmeldefristen und Prüfungszeiträume beachten! Eine Anmeldung via E-Mail ist nicht möglich.
Das Lehramtsstudium wird mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen.
Die rechtlich verbindlichen Voraussetzungen, Anforderungen und Umfang der Staatsprüfung sind allein in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) festgelegt.
Die erste Staatsprüfung erstreckt sich für jedes Lehramt auch auf die Erziehungswissenschaften (Philosophische Fakultät).
Im Rahmen des Lehramtsstudiums ist eine Staatsexamensarbeit anzufertigen. Diese Arbeit kann u.a. im Fach Informatik erstellt werden.
Alte Aufgaben des 1. Staatsexamens Informatik Gymnasium (Herbst 1989 bis Herbst 2001)
Informatik kann auch als Erweiterungsfach studiert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: