Studiendekane
Studiendekan für Allgemeine Studiums- und Lehrangelegenheiten ab 01.10.2025

Studiendekan für Digitalisierung von Studium und Lehre ab 01.10.2025

Aufgabenbereich der Studiendekane
Die Studiendekane
- wirken darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden,
- sind verantwortlich für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen,
- berichten dem Dekan oder der Dekanin regelmäßig und dem Fakultätsrat sowie der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über deren Arbeit,
- erstatten dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre,
- unterbreiten dem Dekan oder der Dekanin Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel,
- sollen in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerbern und Bewerberinnen Stellung nehmen.
Vgl. Art. 30 Abs. 2 BayHschG (Bayerisches Hochschulgesetz vom 23. Mai 2006).