Wichtige Informationen zum BAföG
Der Eignungsnachweis nach § 48 BAföG
kann nach Abschluss des 4. Semesters nur ausgestellt werden,
wenn insgesamt mindestens 72 ECTS-Punkte erreicht wurden.
<link de fim fakultaet lehrstuehle numerische-mathematik-und-analysis bafoeg.html external-link-new-window einen externen link in einem neuen>Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
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