Ab dem 29.09.2009 gelten zwei überarbeitete Studien- und Prüfungsordnungen mit folgenden Übergangsregelungen:
- Die Änderungssatzungen treten am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. (= 29.07.2009)
- Auf Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten der Änderungssatzung (rechtsgültig seit 29.07.2009) aufgenommen haben und bis zum Ende des auf das Inkrafttreten folgenden Semesters gegenüber dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich erklären, dass sie ihr Prüfungsverfahren nach den bisherigen Vorschriften zu Ende führen wollen, finden
- § 1Nrn. 1, 2,3 Buchst. a, 4, 5 Buchst. a, 6, 8 und 9 bis 15 der Änderungssatzung für den Bachelor Studiengang Informatik keine Anwendung bzw.
- § 1 Nr. 4 und 5 der Änderungssatzung für den Bachelor Studiengang Internet Computing keine Anwendung.
=> Schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ab sofort bis zum 31.03.2010, wenn nach der alten Ordnung studiert werden soll. Für das Studieren nach der neuen Ordnung ist keine schriftliche Erklärung erforderlich.
2. Änderungssatzung für den Bachelor Studiengang Internet Computing im Originaltext (Link)
2. Änderungssatzung für den Bachelor Studiengang Informatik im Originaltext (Link)
Die rechtlich aktuellen Fassungen der Studien- und Prüfungsordnungen (Link) finden Sie hier im Netz.