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Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Online-Durchsuchungen

Das Bundesverfassungsgericht formuliert Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Wesentliche Teile der Urteilsbegründung sind in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes unter

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html im Web zu finden.

Das eigentliche Urteil und seine Begründung kann man unter

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html

nachlesen.

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