Prüfungen und Anerkennung
Informationen zu Prüfungen und Anmeldefristen der Fakultät für Informatik und Mathematik
Aktuell wird geprüft, welche Prüfungen aufgrund der aktuellen Corona-Situation auf Nichtpräsenzprüfungen/andere Prüfungsformate umgestellt werden können.
Genaue Prüfungsformate, Termine, Prüfungsmodalitäten und Räume werden in dieser besonderen Zeit zeitnah durch die jeweiligen Lehrstühle und Professuren über Stud.IP. bekanntgegeben.
Verschobene Prüfungstermine (Präsenzprüfungen) aus dem 2. Prüfungstermin WiSe 2019/2020:
Nach aktuellen Planungen sollen Prüfungen der Bachelorstudiengängen und die Prüfungen der Lehramtsstudiengänge an der Fakultät sowie Prüfungen der Masterstudiengänge mit kleineren Teilnehmerzahlen ab Mitte Juni 2020 nachgeholt werden, Prüfungen aus den Masterstudiengängen mit größeren Teilnehmerzahlen sollen im Zeitraum Juli, August nachgeholt werden.
Ausländische Studierende der Masterstudiengänge, die sich zur Zeit nicht in Deutschland aufhalten, oder jene Studierende, die aufgrund von Reisebeschränkungen nicht nach Passau kommen können, melden Ihre Teilnahmeprobleme am Ersatztermin direkt beim Lehrstuhl/der Professur, damit dort der Bedarf für diese Studierenden ermittelt werden kann und hierfür ggf. im Oktober 2020 eine weitere Teilnahme an der Prüfung im Zeitraum Oktober 2020 mit Anmeldezeitraum ab 02.06.2020 bis 13.09.2020 ermöglicht wird. Diese Möglichkeit besteht nur für Studierende, die ursprünglich für den 2. Prüfungstermin jeweiliger Module im Wintersemester angemeldet waren. Sollten Sie bereits Ihren Rücktritt veranlasst haben und sich erneut eintragen wollen, informieren Sie darüber bitte das Prüfungssekretariat.
Sie können bis zum 31.05.2020 von bereits angemeldeten Prüfungen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Nur in Ausnahmefällen ist eine Nachmeldung für Prüfungen des Wintersemester 2019/2020 bis zum 31.05.20202 möglich.
Wenden Sie sich hierzu bitte per E-mailanfrage an die zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat.
Für die Prüfungen vom regulären Sommersemester 2020 gelten die nachfolgenden Anmeldefristen:
Vorgezogener Anmeldezeitraum:
Bereits festgelegte Portfolioprüfungen: Anmeldung hierzu war bereits vom 02.05.2020 – 10.05.2020 und ist abgeschlossen.
Nachgemeldete Portfolioprüfungen: Anmeldung vom 02.05.2020 – 31.05.2020.
Regulärer Anmeldezeitraum für die Anmeldung der Prüfungen vom Sommer 2020:
Termin 1 vom 02.06.2020 bis zum 30.06.2020
Termin 2 vom 02.06.2020 bis zum 13.09.2020
Prüfungsinformationen zu den Bachelor- und Masterstudiengängen
Beratungsgespräch
Im ersten und zweiten Studienjahr empfiehlt die Studien- und Prüfungsordnung (Ausnahme B.Sc. MES bei Studienbeginn vor Wintersemester 2014/15) jeweils ein Beratungsgespräch mit einer verantwortlichen Dozentin bzw. einem verantwortlichen Dozenten zu führen.
Anrechnung von Lehrveranstaltungen
Wenn Sie von einem Studiengang der Fakultät (z. B. Bachelor Internet Computing) in einen anderen Studiengang der Fakultät (z. B. Bachelor Informatik) wechseln, werden Ihre abgelegten Prüfungsleistungen, die in Ihrem neuen Studiengang anrechenbar sind, auf Antrag angerechnet. Welche Prüfungsleistungen in welchen Studiengängen anrechenbar sind, entnehmen Sie bitte den Anrechenbarkeitstabellen.
Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltung
Haben Sie eine Prüfungsleistung nicht an der Universität Passau abgelegt, so kommt eine Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einer Prüfungsleistung in Frage. Dafür muss der Dozent bzw. die Dozentin der Passauer Lehrveranstaltung die Gleichwertigkeit prüfen und bescheinigen. Wenn Sie also z. B. an einer anderen Universität die Vorlesung "Einführung in die Informatik I" gehört und die entsprechende Prüfung bestanden haben, könnten Sie beantragen, sich diese als "Grundlagen der Informatik" anerkennen zu lassen - kontaktieren Sie hierzu den Dozierenden von "Grundlagen der Informatik" und bringen ihm die Beschreibung der Vorlesung an Ihrer vorherigen Universität mit.
Um Anerkennungen zu beantragen, benutzen Sie bitte die Formulare auf den Seiten des Prüfungssekretariats:
- Bachelor Informatik (B.Sc. INF)
- Bachelor Internet Computing (B.Sc. IC)
- Bachelor Mobile und eingebettete Systeme (B.Sc. MES)
- Bachelor MAthematik (B.Sc. MAT)
- Master Informatik (M.Sc. INF)
- Lehramt (Staatsexamen) (alte LPO I)
- Lehramt (Staatsexamen) (neue LPO)
- Bachelor Lehramt Realschule (B.Ed. RS)
- Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.Ed. EDU)
Tragen Sie die anzuerkennenden Prüfungsleistungen, die Sie abgelegt haben, links und die Prüfungsleistungen Ihres neuen Studiengangs rechts ein. (Im obigen Beispiel würde links "Einführung in die Informatik I" und rechts "Grundlagen der Informatik" stehen.) Ganz rechts muss die Unterschrift des Passauer Dozierenden stehen. Bei Übertragungen identischer Lehrveranstaltungen von einem Passauer Studiengang in einen anderen ist keine Unterschrift erforderlich.
Für die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland (z.B. im Rahmen von Erasmus+) bitte vor dem Auslandsaufenthalt Learning Agreements abschließen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Auslandsstudium.
Ist Ihr Antrag samt aller Unterschriften komplett, so geben Sie ihn bitte beim Vorsitzenden des Prüfungsausschuss ab. Es gibt hierzu einen speziellen Briefkasten bei den Übungsbriefkästen im IM-Gebäude.
Fügen Sie bitte Nachweise über das Ablegen der anzuerkennenden Prüfungsleistungen bei. Für die Passauer Prüfungsleistungen ist ein HISQIS-Ausdruck hinreichend. Sie können Ihre Unterlagen persönlich in der Sprechstunde des jeweiligen Prüfungsausschussmitglieds vorbeibringen, insbesondere bei Unklarheiten, im Sekretariat des jeweiligen Lehrstuhls abgeben oder per Post an den Lehrstuhl schicken.
Bitte bedenken Sie, dass Sprechstunden aufgrund von dringenden Terminen manchmal kurzfristig abgesagt werden müssen. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte im Voraus einen Termin.
Pro anerkannte 25 ECTS-Punkte werden Sie um 1 Semester höher eingestuft. Wenn Sie also z. B. Bachelor Internet Computing im 2. Semester studieren und Ihnen ein Antrag auf Anerkennung von insgesamt 62 ECTS-Punkten aus Ihrem früheren Studium genehmigt wird, kommen Sie automatisch in das 4. Semester.
Einzige Ausnahme
Für Lehramtsstudiengänge ist ein gesonderter Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät zuständig. Vertreter unser Fakultät im Ausschuss: Prof. Dr. Matthias Brandl.
Die Fristen aus den Prüfungsordnungen (Höchststudiendauer, Zeit zum Erreichen bestimmter ECTS-Punktegrenzen, Bearbeitungszeiten der Abschlussarbeiten) sind grundsätzlich verbindlich. Sie können auf individuellen Antrag (formlos an den Prüfungsausschussvorsitzenden) verlängert werden, wenn dafür Gründe vorgetragen werden, die der Antragsteller bzw. die Antragstellerin nicht zu vertreten hat. Dies könnte z. B. Krankheit, Pflege eines Angehörigen oder eine plötzliche, nicht selbstverantwortete Notlage sein. Gründe wie allgemeine Studienschwierigkeiten, Belastung durch einen Nebenjob, eigenverantwortete Organisationsprobleme (etwa grundlos nicht wahrgenommene Prüfungstermine) zählen in diesem Zusammenhang nicht.
Bei ausländischen Studierenden stellen die Schwierigkeiten mit deutscher oder englischer Sprache keinen alleinigen Grund für Fristverlängerung dar. Die Gründe müssen, soweit möglich, belegt sein. So sehen die Prüfungsordnungen die Möglichkeit vor, bei Prüfungsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ein amtsärztliches Attest zu verlangen. Informieren Sie sich bitte bei Unklarheiten beim Prüfungsausschussvorsitzenden.
Anerkennung von Prüfungsleistungen
Bei weiteren Fragen – z. B. Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland, für die keine direkte Entsprechung im Passauer Studienprogramm existiert – wenden Sie sich bitte an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Es wird dringend empfohlen, bei der Planung von Auslandsaufenthalten die Anerkennungsfähigkeit vorab zu klären, siehe oben.
Weitere Informationen über die Anerkennung von durch Austauschstudierende an ausländischen Partnerhochschulen erbrachten Studienleistungen erfahren Sie auf der Seite zum Auslandsstudium.