Das „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (IT-Sicherheitsgesetz) gilt schon seit 2015. Vor dem Hintergrund des schnellen technologischen Wandels und neuer Regelungsansprüche steht nun ein Update an – das „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren.
Während es im alten IT-Sicherheitsgesetz vor allem um den Schutz „kritischer Infrastrukturen“ ging, rücken im Entwurf zu dem neuen Gesetz Themen wie Verbraucherschutz oder Zertifizierung in den Vordergrund und die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird neu definiert.
Der Workshop nimmt dies zum Anlass, mit drei Vorträgen den Funktionswandel des IT-Sicherheitsrechts genauer zu beleuchten. Im Anschluss daran besteht im Rahmen einer Plenumsdiskussion Gelegenheit zum Austausch mit der Referentin und den Referenten.
Das Programm:
13:00 Uhr: Begrüßung (Thomas Riehm, Universität Passau)
13:15 Uhr: Strukturelle und funktionale Neuerungen durch das geplante IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Dennis-Kenji Kipker, Universität Bremen)
13:45 Uhr: Das BSI als Verbraucherschutzbehörde und Marktwächter nach dem geplanten IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (Barbara Kluge, Bundesministerium des Innern)
14:15 Uhr: Der Staat als Garant und Kompromittent von IT-Sicherheit und das IT-Sicherheitsrecht (Martin Schallbruch, ESMT Berlin)
14:45 bis 15:00 Uhr: Pause
15:00 Uhr: Podiumsdiskussion (Leitung: Meinhard Schröder, Universität Passau)
16:00 Uhr: Ende der Veranstaltung
Anmeldung
Die Teilnahme am Workshop ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter https://www.pids.uni-passau.de/veranstaltungen/.