Das Zentrum Digitalisierung.Bayern (ZD.B) fördert die Einrichtung von Nachwuchsforschungsgruppen (kurz: Nachwuchsgruppen) mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung an staatlichen bayerischen Hochschulen.
Das Programm beabsichtigt, Nachwuchsforscherinnen und -forscher zu unterstützen, die am Anfang ihrer wissenschaftlichen Laufbahn stehen. Gefördert werden Forschungsvorhaben zu innovativen Ideen und Konzepten, die die Digitalisierung in bedeutenden technischen, wirtschaftlichen oder gesellschaftlich relevanten Anwendungsfeldern der Informatik, insbesondere Gesundheit/Medizin, Mobilität und Energie voranbringen. Dabei geht es nicht nur um den vermehrten Einsatz von Technologien, sondern um technologischen Fortschritt und deren Auswirkungen.
Wer wird gefördert?
Bis zu fünf Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit herausragender Promotion (max. 4 Jahre zurückliegend) werden gefördert, eine unabhängige Forschungsgruppe zu einem innovativen Forschungsschwerpunkt mit hoher Anwendungsrelevanz aufzubauen und zu leiten, Promovierende zu betreuen und das eigene Fach und Forschungsthemen der Gruppe eigenverantwortlich in der Lehre einzubringen (Lehrberechtigung):
- Fördervolumen von bis zu 250 000,- Euro pro Jahr, das heißt max. 1,25 Mio. Euro insgesamt,
- Laufzeit: fünf Jahre (vorbehaltlich erfolgreicher Zwischenevaluation nach etwa zwei Jahren)
Die Nachwuchsgruppen gehören rechtlich-organisatorisch einer staatlichen bayerischen Hochschule an (das heißt Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften) und haben dort ihren Arbeitsschwerpunkt.
Voraussetzungen und Bewerbung
Bewerberinnen und Bewerber können sich über eine aufnehmende staatliche bayerische Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften für die Einrichtung und Förderung einer ZD.B Nachwuchsforschungsgruppe bewerben. Dazu reichen sie ihren Antrag bei der gewünschten Hochschule ein. Die Hochschule reicht die von ihr unterstützten Anträge (max. 3) ein.
Wichtige Informationen
Ein Ziel des Förderprogramms ist die Mobilität der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler. Daher darf die Bewerberin oder der Bewerber zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht bereits an der aufnehmenden Hochschule in einem Angestellten- oder Dienstverhältnis stehen. Besonderes Interesse gilt Bewerberinnen und Bewerbern, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland tätig sind und die ihre Qualifikation an einer Hochschule außerhalb Bayerns erworben haben.
Wichtiger Teil der Bewerbung ist die Unterstützungserklärung der aufnehmenden Hochschule. Diese ist von der Leitung der jeweiligen Fakultät sowie der Lehrstuhlinhaberin oder dem Lehrstuhlinhaber, die als Ansprechpartnerin oder der als Ansprechpartner dient, zu unterzeichnen.
Die Ausschreibung und Antragsunterlagen stehen zum Download bereit. Die Anträge müssen in englischer Sprache verfasst sein und ohne beigefügte Publikationen auskommen.
Die Bewerbungsfrist ist der 1. Juli 2018. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ref. III/2, Dr. Kerstin Theis (Telefon -1117), auf, wenn Sie eine Antragstellung planen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen im Ref. III/2 – Nationale Forschungsprogramme zur Verfügung. Bei Fragen zu persönlichen Erfahrungen und Hintergründen des Förderprogramms sind Dr. Daniel Schnurr und Dr. Janet Siegmund (derzeit Leiter und Leiterin einer ZD.B Nachwuchsforschungsgruppe) gern zu erreichen.