Nachdem ein neuer Rahmenvertrag mit der VG Wort auf Einzelabrechnungsbasis am bundesweiten Widerstand der Hochschulen scheiterte und die bestehende Praxis zunächst nur bis zu diesem September verlängert wurde, war die Lage zunächst unklar.
Das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG), welches am 1. März 2018 in Kraft tritt und die Pauschalvergütung beinhaltet, soll jedoch für Abhilfe sorgen.
Über alle, mit der neuen Gesetzeslage einhergehenden Regelungen wird es zu gegebener Zeit weitergehende Informationen geben.