Wesentliche Teile der Urteilsbegründung sind in einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-022.html im Web zu finden.
Das eigentliche Urteil und seine Begründung kann man unter
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html
nachlesen.