Die Lehrverpflichtung mit Anrechnungsfaktoren ist durch die Lehrverpflichtungsverordnung LUFV geregelt. Vorsicht: die Interpretation der Begriffe entspricht nicht dem üblichen Sprachgebrauch: "Betreuung" leistet die Person, die die Note vergibt. Dazu muss diese Person prüfungsberechtigt sein! Der Experte zur Interpretation der Verordnung an der Universität Passau ist Herr Hammer-Behringer.
Für die Betreuung von 2 Gruppen beim Software-Engineering-Praktikum werden 3 Lehrpunkte angerechnet (Fakultäts-interne Regelung).
Tipps bei System-bedingten Problemen: Arbeitsüberlast oder Punktemangel
Lehrstuhl-interner Ausgleich der Arbeit einerseits und der Punkte andererseits
Promovierte Assistenten sollten ihren Chef bitten, beim Kollegium für sie eine Prüfungsberechtigung zu beantragen, damit am Lehrstuhl alle erarbeiteten Punkte auch angerechnet werden können (es gibt eine Obergrenze pro Person).