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Studierende Studiengänge und Studiengangsverantwortliche Lehramt Informatik Studienbeginn vor dem SS09 Gymnasium vor SS09 Praktika

Praktika

Für Studierende, die ihr Studium zwischen dem SS03 und dem WS08/09 aufgenommen haben, gilt:

Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben ein Betriebspraktikum und drei Schulpraktika abzuleisten.

Betriebspraktikum
Umfang: 8 Wochen (Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen Umfang möglich)
Die Studierenden suchen sich selbst einen Praktikumsplatz. Wichtige Informationen dazu enthält eine Bekanntmachung des Staatsministeriums, in der Sie auch den Bescheinigungsvordruck "Betriebspraktikum" (S. 5) finden.
Siehe auch LPO I §38 (1)

  1. Orientierungspraktikum
    Umfang: 3-4 Wochen, davon mindestens eine Woche an einem Gymnasium.
    Dieses Praktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des schulpädagogisch-fachdidaktischen Blockpraktikums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
    Die Studierenden suchen sich selbst einen Praktikumsplatz. Wichtige Informationen dazu enthält eine Bekanntmachung des Staatsministeriums, in der Sie auch den Bescheinigungsvordruck "Orientierungspraktikum" (S. 6) finden.
    Näheres regelt LPO I §38 (3) Nr. 2  

  2. Schulpädagogisch-fachdidaktisches Blockpraktikum 
    Umfang: 5 Wochen (ca. 80 Unterrichtsstunden)
    Dieses Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit an einem Gymnasium statt. Es sollte nach dem ersten (für Sommeranfänger nach dem zweiten) Semester stattfinden. (Wegen der Verlängerung auf 5 Wochen empfehle ich die Durchführung im Frühjahr!) Voraussetzung ist das Orientierungspraktikum.
    Zu diesem Praktikum wird gemäß LPO I §38 (2) Nr. 1b eine verpflichtende Vorbereitungsveranstaltung vom Lehrstuhl für Schulpädagogik angeboten. Üblicherweise findet diese Mittwochs von 8-10 Uhr statt.
    Weiter gibt es eine verpflichtende Begleitakte Teil I (Schulpädagogik) und Startet den Datei-DownloadTeil II (Fach Informatik) zu diesem Praktikum.
    Außerdem muss man sich zu diesem Praktikum an zwei Stellen anmelden:

    • termingerecht beim Praktikumsamt des zuständigen Ministerialbeauftragten (Anmeldeformular s. u.).
    • persönliche Anmeldung bei mir (bis spätestens vor Antritt des Praktikums)

    Siehe auch  LPO I §38 (3) Nr. 1b und 3 und die Bekanntmachung des Staatsministeriums.

  3. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
    Dieses Praktikum findet während der Vorlesungszeit statt. Zur Zeit läuft die Anmeldung für das Praktikum im Sommersemester des nächsten (!) Jahres (Fach Informatik). Voraussetzung für eine Teilnahme ist das Blockpraktikum. Das Praktikum wird durch eine verpflichtende fachdidaktische Veranstaltung unterstützt.
    Man muss sich bis zum 15. April im Sekretariat der Didaktik der Informatik anmelden, da das Praktikumsamt zur Planung (Praktikumslehrer, -schulen) die genauen Zahlen für das ganze nächste Schulhalbjahr relativ früh benötigt. Nach dieser Voranmeldung müssen sich die Studierenden selbst (online oder per Post s. u.) dann auch beim Praktikumsamt des Ministerialbeauftragten anmelden, Termin hier ist auch der 15. April. 

Link

Wichtige Informationen und Links zur Anmeldung (online oder per Formular(pdf) und Post) zum Blockpraktikum findet man auf den Informationsseiten des Ministerialbeauftragten der Gymnasien in Niederbayern zu den Schulpraktika
(Allgemeines, Infos zur Anmeldung, Adressen, Termine...).

Weitere Informationen findet man im §38 (3), LPO I.

Praktika - alte Regelung

Für Studierende, die ihr Studium vor dem SS03 aufgenommen haben, gilt laut LPO I §38*) folgende Übergangsregelung:

Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben zwei Schulpraktika abzuleisten:

  1. Blockpraktikum 
    Umfang: 18 Tage (ca. 60 Unterrichtsstunden)
    Dieses Praktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit an einem Gymnasium statt. Es sollte nach dem ersten Semester stattfinden.
    Man muss sich termingerecht beim Praktikumsamt des zuständigen Ministerialbeauftragten anmelden (s. o.).
  2. Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
    Dieses Praktikum findet während der Vorlesungszeit statt. Zur Zeit läuft die Anmeldung für das Praktikum im Sommersemester des nächsten (!) Jahres (Fach Informatik). Voraussetzung für eine Teilnahme ist das Blockpraktikum. Das Praktikum wird durch eine verpflichtende fachdidaktische Veranstaltung unterstützt.
    Man muss sich bis zum 30. April im Sekretariat der Didaktik der Informatik (Frau Oberländer) anmelden, da das Praktikumsamt zur Planung (Praktikumslehrer, -schulen) die genauen Zahlen für das ganze nächste Schulhalbjahr relativ früh benötigt. Nach dieser Voranmeldung müssen sich die Studierenden selbst (online oder per Post s. o.) dann auch beim Praktikumsamt des Ministerialbeauftragten anmelden, Termin hier ist auch der 30. April. 


Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster Zur LPO I (2002) gültig für FIM Studierende, die ihr Studium vor dem SS09 begonnen haben.

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 Last changed: 09.10.12