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Studierende Studiengänge und Studiengangsverantwortliche Lehramt Informatik Studienbeginn vor dem SS09 Gymnasium vor SS09

Informatik für das Lehramt an Gymnasien

Studienordnung bei Studienbeginn ab dem WS 05/06

Semester Titel der Veranstaltung SWS LPO-Schein
1.WS Grundlagen der Informatik 3 + 2  
Grundlagen der Mathematik 1 2 + 1
Programmieren I 2 + 2
2.SS Algorithmen und Datenstrukturen 3 + 2  
Datenmodellierung 2 + 2 x Nr. 1
Grundlagen der Mathematik 2 2+1
3.WS
Programmieren II1 + 2x Nr. 2
Didaktik der Informatik I 2 x Nr. 4
4.SS Verteilte Systeme 2 + 1 x Nr. 1
Rechnerarchitektur 2 + 1 x Nr. 1
akademische Zwischenprüfung
5.WS
Software Engineering 2 + 1
Theoretische Informatik4 + 2
Rechnernetze 2 + 2 x Nr. 1
6.SS Datenbanken und Informationssysteme 4 + 2 x Nr. 1
Didaktik der Informatik II 2 x Nr. 4
7.WS SEP (Lehramt) 6 x Nr. 3
ggf. Staatsexamensarbeit    
8 Praxis der Informatik-Didaktik - PID 4 x Nr. 5
Behandlung ausgewählter Themen der Informatik für Lehramt (Vorbereitung auf die erste Staatsprüfung) 2  
Anwendungsorientiertes Spezialgebiet der Informatik 3 + 1
1. Staatsprüfung (LPO)

Hinweise:

Zwischenprüfung

Studierende für das Lehramt an Gymnasien haben eine Zwischenprüfung abzulegen. Diese Prüfung sollte spätestens im Anschluss an die Vorlesungen des vierten Semesters abgelegt werden. Im Falle einer Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterErweiterung mit Informatik als Drittfach ist keine Zwischenprüfung abzulegen.

Bei Studienbeginn ab dem WS 05/06:

    Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung in Informatik

    Prüfungsteile

Übergangsbestimmungen

Studenten, die ihr Studium vor dem WS 05/06 aufgenommen haben, können auf Antrag die Zwischenprüfung nach der neuen Ordnung ablegen. In diesem Fall kann die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Algorithmen und Datenstrukturen" ersetzt werden durch die erfolgreiche Teilnahme an der Lehrveranstaltung "Rechensysteme".

Die rechtlich verbindlichen Bestimmungen der Zwischenprüfung sind allein in der Zwischenprüfungsordnung der Universität Passau aufgeführt.

Anträge auf  Zulassung zur akademischen Zwischenprüfung sind im zentralen Prüfungssekretariat, Innstr. 41, Zimmer 12a erhältlich. Sie können auch von den Seiten des Prüfungssekretariats geladen werden. Anmeldefristen und Prüfungszeiträume beachten! Eine Anmeldung via email ist nicht möglich.

Erste Staatsprüfung

Das Lehramtsstudium wird mit der ersten Staatsprüfung abgeschlossen.

Die rechtlich verbindlichen Voraussetzungen, Anforderungen und Umfang der Staatsprüfung sind allein in der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) festgelegt.

Alte Aufgaben des ersten Staatsexamens Informatik Gymnasium finden Sie z.B. für Herbst 1989 bis Herbst 2001 Startet den Datei-Downloadhier, weitere auch hier (unter der Rubrik "vertieft") oder Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhier.

Die erste Staatsprüfung erstreckt sich für jedes Lehramt auch auf die Erziehungswissenschaften (Philosophische Fakultät).

Staatsexamensarbeit (schriftliche Hausarbeit)

Im Rahmen des Lehramtsstudiums ist eine Staatsexamensarbeit anzufertigen. Diese Arbeit kann u.a. im Fach Informatik erstellt werden.

Hinweise des Prüfungssekretariats:

Erweiterung mit Informatik

Informatik kann auch als Erweiterungsfach studiert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:


Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster Zur LPO I (2002) gültig für FIM Studierende, die ihr Studium vor dem SS09 begonnen haben.

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 Last changed: 09.10.12